Förderung von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität
Ohne einen verstärkten Einsatz elektrischer Fahrzeugantriebe im Straßenverkehr können die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung für den Sektor Verkehr nicht erreicht werden. Die Bundesregierung verfolgt daher weiterhin das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln. Dafür sind weitere erhebliche Entwicklungsanstrengungen nötig.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert daher nach Ablaufen des Zweiten Konjunkturpakets auch zukünftig Vorhaben zum Thema Elektromobilität. Im Fokus der Förderung stehen Projekte, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen helfen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen. Schwerpunkte in diesem Kontext sind:
- Ermittlung der Umwelt- und Klimafaktoren der Elektromobilität. Feldversuche unter Alltagsbedingungen liefern wichtige Erkenntnisse zum Potenzial der Elektromobilität zur Reduktion der CO2-Emissionen, des Energiebedarfs und der lokalen Umweltbelastungen des Straßenverkehrs.
- Kopplung der Elektromobilität an erneuerbare Energien und deren Netzintegration. Elektrofahrzeuge können ihre Klimaschutzwirkung erst dann voll entfalten, wenn der Strom zu deren Betrieb aus erneuerbaren Energien stammt. Daher ist die Entwicklung zuverlässiger Verfahren für eine Kopplung der Elektromobilität an Strom aus erneuerbaren Energien notwendig.
- Markteinführung mit ökologischen Standards. Im Fokus steht die Förderung von Flottenanwendungen, da hier gerade in der Anfangsphase der größte ökologische Mehrwert zu erwarten ist. Gefördert werden die durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrkosten.
- Forschung und Entwicklung zum Thema Batterierecycling. Die frühzeitige Entwicklung von Ressourcenstrategien und Recyclingverfahren ist essenziell für eine nachhaltige Elektromobilität. Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Weiterverwendung von Akkumulatoren (Second Life), wenn diese die Anforderungen für einen Einsatz in Elektrofahrzeugen nicht mehr erfüllen.
Projektkonzepte können bis zum 30. November 2011 beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik eingereicht werden.


