Start des Förderprogramms erfolgt

Im November wurde die Beihilferegelung für das Förderprojekt „Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV“ durch die EU-Kommission genehmigt. Die für das Programm geltende „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr“ tritt nun mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger offiziell in Kraft. Danach können Verkehrsbetriebe, die bis Ende nächsten Jahres mindestens zehn Hybridbusse bestellen wollen, sofort einen Förderantrag stellen. Als Formular dient dabei der „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“. Über den Link kann bereits auf das Formular und die dazugehörigen Nebenbestimmungen zugegriffen werden.

Die Förderrichtlinie sowie susführliche Informationen zum Förderprogramm sowie dem Antrags- und Auswahlverfahren können unter dem Link Dokumente eingesehen werden.